WARTUNG/INSPEKTION

Eine Wartung, Inspektion oder Dichtheitsprüfung in bestimmter Häufigkeit ist ab einer gewissen Größe der Kälte- oder Klimaanlage vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Laut Gesetz ist es die Aufgabe des Betreibers dafür zu sorgen, dass diese Arbeiten rechtzeitig ausgeführt und dokumentiert werden. Natürlich lassen wir Sie aber auch in dieser Angelegenheit nicht im Regen stehen. Durch einen Wartungsvertrag mit uns erhalten Sie nicht nur eine Garantieverlängerung auf von uns gebaute Anlagen oder Teile, sondern ist in unserer RECALL-Funktion auch erfasst, wann die nächste Wartung/Inspektion/Dichtheitsprüfung fällig ist und wir werden Sie rechtzeitig kontaktieren um einen Termin mit Ihnen abzustimmen. Wenn Sie jetzt denken ´Ach, was interessiert mich der Gesetzgeber bei meiner Klimaanlage im Schlafzimmer?´ sei angemerkt, dass ein verstopfter Filter keine Luft reinigen und ein verdreckter Kondensatablauf kein Wasser abführen kann. Dies kann dazu führen, dass die Leistung der Klimaanlage stark nachlässt bis es zu Defekten kommt oder das Kondensat unkontrolliert Ihren teuren Fußboden oder die Wand zerstört. Neben Kühlung und Reinheit der Luft trägt aber auch ein frischer Geruch zum Wohlbefinden bei. Nach der inbegriffenen Reinigung Ihrer Anlage werden Sie keine unangenehmen Gerüche mehr feststellen. Um eine einwandfreie und effiziente Funktion zu gewährleisten, nehmen wir uns die Zeit für Ihre Anlagen und führen eine Wartung in Anlehnung an die VDMA 24186 aus, egal wie groß, klein, alt, neu oder von welchem Hersteller sie sind. Speziell für Betreiber von Restaurants, Hotels und anderen Gastronomiebetrieben bieten wir Klimaanlage Wartungsverträge für Gastronomie in Darmstadt, Frankfurt und vielen weiteren Großraumgebieten an. Auch wenn sich unser Geschäftssitz in Rödermark befindet, so sind wir selbstverständlich auch außerhalb des Rhein-Main-Gebiets gerne für Sie aktiv und übernehmen für Sie beispielsweise auch die Klimawartung in Bad Homburg und anderen Regionen. Sprechen Sie uns einfach an!